Ausbildung zum Flurförderzeugführer
Die Berufsgenossenschaft
schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften § 7 BGV D27 vor,
dass nur ausgebildete Personen zum Führen eines Gabelstaplers (Flurförderzeuges)
beauftragt werden dürfen.
Gleiches verlangt die ISO DIN EN 9000 ff.
Nach der Ausbildung
erhalten Sie den Fahrausweis!
Einblick in
die Rechtsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften
Aufbau und
Antriebsarten von Flurförderzeugen
In- und Außerbetriebnahme
Standsicherheit
von Gabelstaplern
Sicherheitsgerechtes
Arbeiten
Abschlusstest
Theorie
Einweisung am
Gabelstapler
Fahrübungen
Abschlusstest Praxis
Schulungsmaterial
Leitfaden zur Schulung „Gabelstaplerfahrer“
Unfallverhütungsvorschriften BGV A 1, BGV D 27
Nach erfolgreicher
Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Fahrausweises.
Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.
Teilnehmerkreis
FahranwärterInnen von Flurförderzeugen, Einsatzleiter,
Sicherheitsbeauftragte
2-Tageslehrgang, 16 Unterrichtsstunden nur
für Teilnehmer mit Fahrpraxis (auch Samstags)
3-Tagesseminar für Fahranfänger
Lehrgangsgebühr
pro Person:
Zweitägig EUR 160,- (Umsatzsteuer
befreit).
Dreitägig EUR 220,- (Umsatzsteuer
befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der
Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee,
Gebäck enthalten.
Jährliche
Unterweisung für Flurförderzeugführer / innen nach BGV A1, BGV D27, BGG 925, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz
Dauer: 1/2 Tag (4 Unterrichtsstunden)
Preis pro Person 70.- € (Umsatzsteuer befreit).