Staplerfahrer

 

 

Ausbildung zum Flurförderzeugführer


Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften § 7 BGV D27 vor,
dass nur ausgebildete Personen zum Führen eines Gabelstaplers (Flurförderzeuges) beauftragt werden dürfen.
Gleiches verlangt die ISO DIN EN 9000 ff.

Nach der  Ausbildung erhalten Sie den Fahrausweis!
 

Inhalte der Schulung   

Schulungsmaterial

Leitfaden zur Schulung „Gabelstaplerfahrer“
Unfallverhütungsvorschriften BGV A 1, BGV D 27, BGG 925

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Fahrausweises.
Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.


Teilnehmerkreis


FahranwärterInnen von Flurförderzeugen, Einsatzleiter, Sicherheitsbeauftragte

Dauer

2-Tageslehrgang, 16 Unterrichtsstunden nur für Teilnehmer mit Fahrpraxis (auch Samstags)
3-Tagesseminar für Fahranfänger

Lehrgangsgebühr pro Person:
Zwei
tägig EUR 160,- (Umsatzsteuer befreit).
Drei
tägig EUR 220,- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.

Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer / innen nach BGV A1, BGV D27, BGG 925, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz
Dauer: 1/2 Tag (4 Unterrichtsstunden)

Preis pro Person 70.- € (Umsatzsteuer befreit).
 

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