Ausbildung zum Berufskraftfahrer

 

Sind Sie im Besitz der Klasse C/CE, haben aber nicht den Beruf des Berufskraftfahrers erlernt, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Berufsabschluss nachzuholen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie mindestens 4 1/2 Jahre die erforderliche Klasse C/CE besitzen und als Kraftfahrer arbeiten. Mit dem Seminar Berufskraftfahrer erlernen Sie innerhalb von acht bis zehn Samstagen die notwendigen Fertigkeiten, um die Prüfung bei der IHK als Berufskraftfahrer zu bestehen. Sprechen Sie mit uns, wie bieten Ihnen die verschiedensten Modellmöglichkeiten der Finanzierung durch Zuschüsse an!

 

 

Fördermaßnahmen

 

Mit Beginn des Jahres 2009 sollen durch den Bund Fördermittel in Höhe von 600 Mio. Euro für die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten bei Speditionen bereitgestellt werden. Gefördert werden Vorhaben in Unternehmen des Güterkraftverkehrs in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit. Profitieren können Unternehmen, in denen mautpflichtige Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Weitere Informationen lassen wir Ihnen gerne zukommen.

 

Für Teilnehmer aus Hessen gilt darüber hinaus:
Unternehmen, die keine mautpflichtigen Fahrzeuge besitzen oder die keine sonstigen Zuschüsse seitens der BAG bekommen, erhalten im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50% der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500 EUR pro Person und Kalenderjahr für alle von uns angebotenen Lehrgänge, wenn die Kriterien für den "Qualifizierungsscheck" des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erfüllt sind.

 

Für Teilnehmer aus den anderen Bundesländern bieten wir ebenfalls Möglichkeiten zu Fördermaßnahmen an! Nähere Informationen erhalten Sie hier!

 

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Durch die Richtlinie 2003/59/EG vom 15. 07.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, gewerblich eingesetzten Fahrern eine über die Fahrerlaubnis-Ausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung vorzuschreiben.

Dies gilt im Güterverkehr für:
Alle Fahrer im gewerblichen Güterverkehr, die ein Fahrzeug von mehr als 3,5 to zulässiger Gesamtmasse betreiben und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE sind. Dies gilt auch für den Werksverkehr.
Die erste Weiterbildung muss zwischen dem 10. September 2009 und dem 10 September 2014 erfolgt sein.

Dies gilt im Personenverkehr für:
Alle Fahrer, die ein Fahrzeug mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen führen und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE sind.
Die erste Weiterbildung muss zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 erfolgt sein.

Auszug aus § 5 BKrFQG:
"Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit der Zeitpunkt...
  - Für Busfahrer vor dem 10. September 2015
  - Für LKW-Fahrer vor dem 10. September 2016
...liegt. Sofern Sie sich über die für Sie geltenden Fristen informieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte.