Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Verpackungen (Versandstücken) befördert werden, müssen an einem Basiskurs teilnehmen.  

 

In unseren Schulungsräumen lernen Sie in Gruppen bis zu 25 Teilneh­mern in angenehmer Atmosphäre die notwendigen Kenntnisse.

 

Alle unsere Dozenten sind Gefahrgutbeauftragte für alle Verkehrsträger mit jahrelanger Erfahrung in der betrieblichen Überwachung gefährlicher Güter sowie Dozenten für Verkehrs-, Abfall-, Sprengstoff und Gefahrstoffrecht.

 

Sie lernen bei uns nicht nur die theoretischen Grundkenntnisse im Umgang mit gefährlichen Gütern sondern partizipieren von unserem Wissen auch über den Gefahrgutbereich hinaus.

 

Diese Schulung, zu der auch praktische Einzel­übungen gehören müssen, erfolgt als Kurssystem für alle Fahrzeugführer. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Übung mit dem Feuerlöscher. Weiterhin werden Sie von unseren Ladungssicherungsexperten in die physikalischen Grundkenntnisse der Sicherung von Ladegütern auf Straßenfahrzeugen unterwiesen und üben mit unseren speziellen Sicherungsmitteln an verschiedenen Fahrzeugaufbauten.

Nach Abschluss des Basiskurses erfolgt eine Prüfung durch die zuständige IHK. Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung durchgeführt. Die Kandidaten müssen mindestens 30 schriftliche Fragen beant­worten wobei mindestens 25 Fragen  richtig beantwortet sein müssen. Die Dauer der Prüfung beträgt 45 Minuten.

 

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilnehmen.

 

 

Nach fünf Jahren erfolgt die Auffrischung in einem Fortbildungskurs. Die „Fortbildungsschulung“ muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die die Verlängerung ihrer ADR-Bescheinigung anstreben. Ziel der Fortbildungsschulung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von für den Gefahrgutfahrer relevanten Neuerungen. Im Mittelpunkt dieses Kurses stehen die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugführer, die an diesem Kurs teilnehmen. Die Vermittlung von speziellen Kenntnissen für Klasse 1, 7 oder für Tanktransporte ist nur Gegenstand dieses Kurses, sofern auch Fahrzeugführer an diesem Kurs teilnehmen, die die Verlängerung ihrer ADR-Bescheinigung für diese Teile benötigen. Nach der Teilnahme an einer Auffrischungsschulung kann der Kandidat an der ent­sprechenden Prüfung teilnehmen. Bei den 30 minütigen Prüfungen werden mindestens 15 Fragen gestellt, von denen mindestens 11 Antworten richtig sein müssen. Die Fortbildung darf bereits ein Jahr im Voraus absolviert werden. Die Verlängerung gilt dann ab dem eingetragenen Ablaufdatum weitere fünf Jahre.

 

 

Die Lehrgangsgebühr pro Person:

 

Hier geht es zur Anmeldung