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Die beschleunigte Grundqualifikation, die den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird erworben durch
Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden bei einer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Ausbildungsstätte und
die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsdauer beträgt 90 Minuten.
Welche Qualifikation absolviert werden muss, hängt vom Alter und der Einsatzart ab.
Die Pflicht zur Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation, besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im
Personenverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2008
Güterverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2009
und die
deutsche Staatsangehörige sind,
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden
und Fahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
zu gewerblichen Zwecken führen.
Die Lehrgangsgebühr
pro Person:
Beschleunigte Grundqualifikation EUR 2.830,-- (Umsatzsteuer befreit).
Mindestteilnehmerzahl erforderlich
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