Die beschleunigte Grundqualifikation, die den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird erworben durch

        Welche Qualifikation absolviert werden muss, hängt vom Alter und der Einsatzart ab.

 

Die Pflicht zur Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation, besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im

und die

und Fahrzeuge

zu gewerblichen Zwecken führen.

Die Lehrgangsgebühr pro Person:
Beschleunigte Grundqualifikation EUR 2.830,-- (Umsatzsteuer befreit). Mindestteilnehmerzahl erforderlich


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