Berufskraftfahrer

 

Die Grundqualifikation, die den Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, wird erworben durch

Die Prüfung umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung (die auch Fahrübungen beinhaltet) von 210 Minuten oder

Die beschleunigten Grundqualifikation, die den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird erworben durch

        Welche Qualifikation absolviert werden muss, hängt vom Alter und der Einsatzart ab.

 

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im

 

Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im

Weiterbildung

Beispiel:

          Sie müssen also innerhalb von 5 Jahren zweimal die Kosten der Fahrerlaubnis tragen.

        Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung.
        In der Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.

 

Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin mit IHK-Abschlusszeugnis

 


Die Lehrgangsgebühr pro Person:


Grundqualifikation  EUR 3.500,-- (Umsatzsteuer befreit). Mindestteilnehmerzahl erforderlich
Beschleunigte Grundqualifikation EUR 1.600,-- (Umsatzsteuer befreit). Mindestteilnehmerzahl erforderlich
Weiterbildung EUR 80,-- pro Modul (Umsatzsteuer befreit). Mindestteilnehmerzahl erforderlich
Ausbildungslehrgang Berufskraftfahrer(in) IHK-Abschluss EUR 850,-- (Umsatzsteuer befreit). IHK-Prüfungsgebühr EUR 153,--. Mindesteilnehmerzahl erforderlich

 

Grundqualifikation


Weiterbildung