Die Grundqualifikation, die den Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, wird erworben durch
eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Prüfung umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung (die auch Fahrübungen beinhaltet) von 210 Minuten oder
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die beschleunigten Grundqualifikation, die den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird erworben durch
Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden bei einer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Ausbildungsstätte und
die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsdauer beträgt 90 Minuten.
Welche Qualifikation absolviert werden muss, hängt vom Alter und der Einsatzart ab.
Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im
Personenverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2008
Güterverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2009
Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im
Personenverkehr eingesetzt werden, wenn sie ihren Führerschein vor dem 10.09.2008
Güterverkehr eingesetzt werden, wenn sie ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Weiterbildung
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu
wiederholen. Sie betrifft alle Fahrer und Fahrerinnen die gewerblich ein
Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen
Gesamtmasse über 3,5 t fährt. Von der Weiterbildung ist sowohl der
Personenkreis betroffen, der die Grundqualifikation bzw. beschleunigte
Grundqualifikation erworben hat als auch der Personenkreis, für den aufgrund
des (frühzeitigen) Erwerbs der Führerscheinklasse für Busse und/oder LKW vor
den Stichtagen keine Pflicht zur Grundqualifikation bzw. beschleunigten
Grundqualifikation besteht.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit mindestens 35 Unterrichtsstunden à
60 Minuten in unserer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie kann speziell für
den Güterkraft- oder den Busverkehr oder gleichzeitig für beide Bereiche
(abhängig vom Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse/n der Teilnehmer)
durchgeführt werden. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne Module
aufgeteilt werden. Jedes Modul muss mindestens 7 Stunden umfassen. Die
Teilnahme an den einzelnen Modulen wird durch eine Teilbescheinigung
nachgewiesen. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Nachweis der ersten Weiterbildung
Fahrer und Fahrerinnen, die eine Grundqualifikation/beschleunigte
Grundqualifikation erworben haben, sind grundsätzlich 5 Jahre nach dem Erwerb
der Qualifikation zur Vorlage ihrer ersten Weiterbildung verpflichtet.
Bei Fahrerinnen und Fahrern bei
denen das Ablaufdatum nach der ersten Weiterbildungspflicht am 9.9.2014 liegt
gilt zunächst das Datum 9. September 2014. Hier müssen zwei Gesetze
(Fahrerlaubnisrecht und Weiterbildung) getrennt betrachtet werden. Daraus
ergibt sich folgendes:
Für diesen Personenkreis wäre nach der Weiterbildungsvorschrift immer der
9.9.2014 – 9.9.2019 – 9.9.2024 usw. maßgeblich, während die Neuausstellung der
Fahrerlaubnis immer im 5 Jahresrhythmus zum Ablaufdatum gilt.
Beispiel:
Die Fahrerlaubnis läuft am 2.7.2017 zum 50.
Geburtstag aus. In diesem Fall tritt dann folgendes ein:
9.9.2014 Weiterbildungseintrag + neuer Führerschein
2.7.2017 Ablauf der Fahrerlaubnis + neuer Führerschein
9.9.2019 Weiterbildungseintrag + neuer Führerschein
2.7.2022 Ablauf der Fahrerlaubnis + neuer Führerschein usw.
Sie müssen also innerhalb von 5 Jahren zweimal die Kosten der Fahrerlaubnis tragen.
Unser Vorschlag hierzu ist, die Weiterbildung
und das Ablaufdatum des Führerscheines auf einen Termin anzupassen. Dadurch
haben Sie den Vorteil, dass Sie künftig beide Termine zeitgleich haben und nur
noch einmal einen Führerschein kaufen müssen. Derzeit kostet der neue
Kartenführerschein etwa 24,- € für die Eintragung der Ziffer 95 zuzüglich
Passbild, ggf. Gesundheitsuntersuchung und Arbeitszeit für den Besuch bei der
Führerscheinstelle (in der Regel ½ Tag).
Weiterhin haben Sie dann nur alle fünf Jahre einen Termin zu beachten.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung.
In der Teilnahmegebühr sind die
Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.
Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und den ohne Ausbildung bereits fahrende Beschäftigte die Ausbildung zum anerkannten Ausbildungsberuf des Berufskraftfahrers zu ermöglichen, werden von der Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH spezielle Kurse angeboten.