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| 1. Vertragsabschluss | Anmeldungen müssen vor Lehrgangsbeginn schriftlich erfolgen. Die zum Lehrgang erforderlichen Daten werden mittels EDV erfasst, in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bestätigt. Eine Weitergabe der Daten, sofern erforderlich, insbesondere an die IHK oder andere Genehmigungsbehörden, findet ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften statt. Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB und sind für alle Vertragspartner verbindlich. |
| 2. Kündigung | Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Kunden/Teilnehmers ist nur bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei später eingehendem Widerruf oder bei Nichterscheinen des Kunden/Teilnehmers werden 30% der Lehrgangsgebühren fällig, sofern keine Umbuchung auf einen späteren Lehrgangstermin erfolgt. Bei vorzeitigem Abbruch des Lehrganges durch den Kunden/Teilnehmer werden die vollen Lehrgangsgebühren fällig. Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Datum des Poststempels. |
| 3. Absage | Die Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH behält sich vor, einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, welche sie nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder Erkrankung eines Dozenten usw.). In einem solchen Fall wird der Vertragspartner umgehend schriftlich und, wenn möglich, telefonisch benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. |
| 4. Inhalt der Lehrgänge | Der Inhalt des jeweiligen Lehrganges richtet sich nach dem Schulungsplan bzw. den Vorgaben der jeweils für den Lehrgang zuständigen Behörden . |
| 5. Zahlungsbedingungen | Bei Lehrgängen sind die gesamten Gebühren ohne Abzüge vor Beginn des Lehrganges zu entrichten. Bei späterer Zahlung ist die Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH berechtigt, die zu erteilenden Bescheinigungen zurückzuhalten und den Kunden/Teilnehmer nicht zur Prüfung zuzulassen, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH hat das Recht Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen, wenn keine Zahlung erfolgte. Sollte eine in der Rechnungsanschrift eingetragene Firma nicht zahlen, so übernimmt der Teilnehmer die Forderung der Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH im Ganzen. |
| 6. Haftung | Die Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH haftet für Schäden –gleich aus welcher Rechtsgrundlage- nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Sie haftet nicht für Sach- und/oder Personenschäden, die in den Schulungsräumen oder auf dem Außengelände oder auf dem Weg zwischen den Schulungsräumen und dem Außengelände durch Unfall, Verlust, Beschädigung oder durch Diebstahl von Sachen, Garderobe und Wertgegenständen usw. entstehen. |
| 7. Anerkennung | Mit der Anmeldung werden die vorgenannten Geschäftsbedingungen anerkannt. Es gelten die AGB der Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH. |
| 8. Gerichtsstand | Gerichtsstand ist, soweit nicht anders geregelt, Rüdesheim. |