Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und zur Erlangung von
Transportgenehmigungen
Bundesweit staatlich anerkannter Grundlehrgang im Sinne § 9 Abs.2 Nr.3 der
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) bzw. § 3 Abs.1 Nr. 2 der
Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV)
Grundlehrgang:
Für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen im
Entsorgungsfachbetrieb sowie für die Leitung und Beaufsichtigung
verantwortliche Personen in Betrieben, die sich mit dem "Einsammeln und
Befördern" von Abfällen zur Beseitigung bzw. gefährlichen Abfälle zur
Verwertung (Transportunternehmen) beschäftigen, müssen zur Erlangung der
erforderlichen Fachkunde per Gesetz einen behördlich anerkannten Lehrgang
absolvieren.
Der Unterrichtszeitbedarf für den Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung
(EfbV) umfasst insgesamt mindestens 36
Lehreinheiten zu je 45 Minuten. Beim Grundlehrgang für Transportunternehmen
gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) beträgt der
Unterrichtszeitbedarf mindestens 30 Lehreinheiten zu je 45 Minuten.
Für die verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sind die
Lehrgänge gemäß TgV ausreichend, wenn sich diese Unternehmen ausschließlich
nur für die Tätigkeiten Einsammeln und Befördern zertifizieren lassen.
Die Lehrgangsgebühr
pro Person:
§ 9 EfbV
EUR 1.100,-- (Umsatzsteuer befreit).
§ 3 TgV EUR 920,-- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der
Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee,
Gebäck enthalten.
Fortbildung:
Zur regelmäßigen Auffrischung ihres Wissens müssen die für die Leitung und
Beaufsichtigung verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb gemäß §
11 EfbV alle 2 Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren. Bei den
verantwortlichen Personen in Transportunternehmen beträgt das Zeitintervall
gemäß § 6 TgV 3 Jahre bis zum nächsten Fortbildungslehrgang. Diese
Lehrgänge beinhalten neben der generellen Auffrischung im Wesentlichen die
gesetzliche Fortentwicklung sowie aktuelle Schwerpunkte und umfassen 15
Lehreinheiten je 45 Minuten.
Lehrgangsgebühr
pro Person:
EUR 600,- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine
Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der Teilnahmegebühr sind die
Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.
Abfallbeauftragter
Der Betriebsbeauftragte nimmt Aufgaben der Eigenüberwachung wahr. Er berät den
Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten der
Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie
der Abfallbeseitigung. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich
für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.
Abfall-Beauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den
Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen. Der
Abfallbeauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als
nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch
Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Be-triebsbeauftragter
kann durch einen Firmenangehörigen als auch durch einen Externen erfüllt
werden. Die Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH bietet hierzu
anerkanntes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von
Entsorgungs-fachbetrieben einschließt.
Die Lehrgangsgebühr
pro Person:
§ 9 EfbV
EUR 1.100,-- (Umsatzsteuer befreit).
§ 3 TgV EUR 920,-- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der
Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee,
Gebäck enthalten.