Abfalltransport


Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und zur Erlangung von Transportgenehmigungen
Bundesweit staatlich anerkannter Grundlehrgang im Sinne § 9 Abs.2 Nr.3 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) bzw. § 3 Abs.1 Nr. 2 der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV)


Grundlehrgang:
Für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Betrieben, die sich mit dem "Einsammeln und Befördern" von Abfällen zur Beseitigung bzw. gefährlichen Abfälle zur Verwertung (Transportunternehmen) beschäftigen, müssen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde per Gesetz einen behördlich anerkannten Lehrgang absolvieren.
Der Unterrichtszeitbedarf für den Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) umfasst insgesamt mindestens 36 Lehreinheiten zu je 45 Minuten. Beim Grundlehrgang für Transportunternehmen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) beträgt der Unterrichtszeitbedarf mindestens 30 Lehreinheiten zu je 45 Minuten.
Für die verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sind die Lehrgänge gemäß TgV ausreichend, wenn sich diese Unternehmen ausschließlich nur für die Tätigkeiten Einsammeln und Befördern zertifizieren lassen.

Die Lehrgangsgebühr pro Person:
§ 9 EfbV
EUR 1.100,-- (Umsatzsteuer befreit).
§ 3 TgV EUR 920,-- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.

Fortbildung:
Zur regelmäßigen Auffrischung ihres Wissens müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 11 EfbV alle 2 Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren. Bei den verantwortlichen Personen in Transportunternehmen beträgt das Zeitintervall gemäß § 6 TgV 3 Jahre bis zum nächsten Fortbildungslehrgang. Diese Lehrgänge beinhalten neben der generellen Auffrischung im Wesentlichen die gesetzliche Fortentwicklung sowie aktuelle Schwerpunkte und umfassen 15 Lehreinheiten je 45 Minuten.

Lehrgangsgebühr
pro Person:
EUR 600,- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.

Abfallbeauftragter
Der Betriebsbeauftragte nimmt Aufgaben der Eigenüberwachung wahr. Er berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallvermeidung und -verwertung, sowie der Abfallbeseitigung. Der Betreiber bleibt jedoch letztendlich verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.

Abfall-Beauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen. Der Abfallbeauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Be-triebsbeauftragter kann durch einen Firmenangehörigen als auch durch einen Externen erfüllt werden. Die Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH bietet hierzu anerkanntes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungs-fachbetrieben einschließt.

Die Lehrgangsgebühr pro Person:
§ 9 EfbV
EUR 1.100,-- (Umsatzsteuer befreit).
§ 3 TgV EUR 920,-- (Umsatzsteuer befreit).
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. In der Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck enthalten.

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